Das Berliner Waldseeviertel an der nördlichen Stadtgrenze zu Brandenburg ist eigentlich ein ruhiger Rückzugsort für seine Bewohner*innen. Ein Spielplatz am namensgebenden Waldsee lädt zum Verweilen ein und im Naturschutzgebiet Tegeler Fließ kann man längere Spaziergänge unternehmen. Leider nutzen montags bis freitags Tausende Pendler*innen das beschauliche Viertel als Abkürzung zur Bundesstraße 96. Zu Stoßzeiten rollen über 6.000 Autos durch die schmalen Wohnstraßen.
Bezirksamt lässt Anwohner*innen im Stich
Das sorgt nicht nur für schlechte Luft und Lärm, sondern bringt zudem junge und alte Anwohner*innen in Gefahr. Das Viertel ist einfach nicht auf solche Verkehrsmassen ausgelegt und der Weg zu Schule, Kindergarten oder zum Bäcker wird so zum täglichen Risiko.
Gegen diese Verhältnisse engagieren sich seit 20 Jahren drei lokale Initiativen. „Autoverkehr auf die Hauptstraßen“ – mehr wollen sie nicht. Das für sie zuständige Bezirksamt stellt sich jedoch stur. Einrichtungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sollen zurückgenommen werden. Die Straße durch das Wohnviertel soll in Zukunft ausgebaut und für über 3,5 Tonnen schwere Lkw freigegeben werden.
Diesen Irrsinn macht die Bürgerinitiative Waldseeviertel nicht länger mit. Sie klagt mit Unterstützung von Changing Cities gegen die Pläne des Bezirksamts. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts soll das Bezirksamt zur Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zwingen.
Bundesweite Bedeutung
Ein weiteres Ziel der Klage ist es, feststellen zu lassen, unter welchen Bedingungen Anwohner*innen einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in ihrem Wohnviertel haben. Werden solche Bedingungen im Urteil des Verwaltungsgerichts festgehalten, hätten Anwohner*innen bundesweit erstmals klare juristische Argumente, um Verkehrsberuhigung in ihren Nachbarschaften einzuklagen.
Hohe Kosten für Changing Cities
Nur mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch Changing Cities kann die Bürger*inneninitiative Waldseeviertel den Klageweg beschreiten. Für die Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht rechnen wir mit Anwalts- und Verfahrenskosten von mindestens 15.000 Euro. Hier sind wir auf die Unterstützung unserer solidarischen Bewegung angewiesen. Der beste Weg dafür ist die Fördermitgliedschaft. Jedes neue Fördermitglied gibt uns langfristige, finanzielle Planungssicherheit. Natürlich sind auch Einzelspenden gern gesehen. Egal ob 5 oder 5.000 Euro – bitte spende entsprechend Deiner finanziellen Möglichkeiten. Die Verkehrswende braucht Dich jetzt. Wir zählen auf Dich!