Mit der Verkehrswende und dem Umbau unserer Städte zu lebenswerten Orten für Menschen geht es viel zu langsam voran. Wir starten Petitionen, gehen auf die Straße und sammeln Unterschriften, reichen Einwohner*innenanträge und Bürger*innenbegehren ein, aber erreichen damit nicht immer unsere Ziele.
Die Möglichkeiten des geltenden Rechts werden nicht immer genutzt, um ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, den Umweltverbund zu stärken und den Autoverkehr zu reduzieren. Dabei gibt es dafür schon heute die rechtlichen Möglichkeiten. In Zukunft werden wir unsere Rechte daher in strategischen Prozessen einklagen.
Waldseeviertel ohne Durchgangsverkehr
Im Berliner Waldseeviertel unterstützen wir die lokale Kiezblocksinitiative, eine von drei Initiativen, die sich seit Jahren gegen den Durchgangsverkehr in ihrem Wohnviertel wehren. Dabei werden sie vom Bezirk Reinickendorf nicht nur im Stich gelassen – in Zukunft soll der Durchgangsverkehr erleichtert und ihr Wohnviertel für tonnenschwere Lkw freigegeben werden. Das macht die Situation vor Ort noch gefährlicher, als sie es ohnehin schon ist.
Mit Unterstützung von Changing Cities verklagen die Anwohner*innen daher das Bezirksamt Reinickendorf. Gäben die Richter*innen uns Recht, wäre das ein Erfolg für die Superblocksbewegung in ganz Deutschland. Denn dann gäbe es einen klar definierten Rechtsanspruch auf die Verkehrsberuhigung. Anwohner*innen könnten diese dann bundesweit geltend machen.
Das Recht auf sichere Radwege an Unfallstraßen
Das Radfahren in Berlin ist gefährlich. Changing Cities will die Berliner Senatsverwaltung daher an fünf unfallträchtigen Orten zum Bau sicherer Radinfrastruktur verpflichten. Die fünf Straßen sind: die Leipziger Straße in Mitte, die Schönhauser Allee in Pankow, die Hermannstraße in Neukölln, die Kaiser-Friedrich-Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf und die Treskowallee in Lichtenberg. An allen fünf Hauptverkehrsstraßen besteht laut Unfallstatistik eine erhöhte Gefahrenlage – hier ist das Radfahren besonders gefährlich.
An diesen Hauptstraßen hat sich der Senat bereits mit dem Mobilitätsgesetz und einer Rechtsverordnung, dem Radverkehrsplan, dazu verpflichtet, geschützte Radwege anzulegen. Getan hat er in den sechs Jahren seit der Verabschiedung des Gesetzes bisher nichts. Anders als der Senat lassen wir die Anwohner*innen nicht im Stich und unterstützen sie juristisch.
Auch dieses Verfahren hat eine große Bedeutung weit über Berlin hinaus. Denn das Erzwingen von geschützten Radwegen auf der Grundlage von Unfallzahlen ist ein juristisches Neuland in Deutschland. Auch hier würde ein Erfolg vor Gericht Bürger*innen in ganz Deutschland handfeste juristische Argumente für ähnliche Ansprüche in ihrem Wohnumfeld liefern.