Verkehrswende-Monitor Berlin

Das Radnetz

2306
Tage, bis Berlin ein vollständiges Radnetz im Jahr 2030 erhalten soll. So steht es im Mobilitätsgesetz.

„Das Berliner Radverkehrsnetz soll gleichwertig in allen Teilen Berlins insbesondere Wohngebiete, Arbeitsstätten, Bildungsstätten, Einkaufsgelegenheiten, kulturelle, soziale und Gesundheitseinrichtungen, Sportzentren sowie Erholungsgebiete verkehrlich miteinander verknüpfen.“ So steht es in § 41 Absatz 1 des Berliner Mobilitätsgesetzes.

2.699,8
Kilometer: So lang soll das Berliner Radnetz bis 2030 sein.
146,3
Kilometer wurden seit 2018 gebaut. Das sind 5,4 % des Gesamtnetzes.

Wir messen selbst nach! Diese Zahl bezieht sich auf den Stichtag 30.06.2024.

10,6
Kilometer wurden im ersten Halbjahr 2024 neu geschaffen

Das ist deutlich weniger, als Berlin sich eigentlich vorgenommen hatte: 100 Kilometer neue Radinfrastruktur sind laut Radverkehrsplan in 2024 allein im Vorrangnetz vorgesehen.
Hier geht es zu den Ausbauzielen.
So viel wurde in den letzten Jahren tatsächlich gebaut.

Stichtag 30. Juni 2024

Das Mobilitätsgesetz

60
Absätze im Mobilitätsgesetz betreffen den Radverkehr unmittelbar.

Die Paragrafen 36 bis 49 des Mobilitätsgesetzes bilden den Abschnitt „Entwicklung des Radverkehrs“. Die Umsetzung dieser 14 Paragrafen und ihrer 60 Absätze haben wir uns genau angesehen.

10
der 60 Absätze für den Radverkehr bewerten wir als umgesetzt.

Jeder Paragraph enthält mehrere Absätze, die Vorgaben für die Gestaltung des Radverkehrs in Berlin machen. Als „umgesetzt“ bewerten wir die Absätze, die in unserem Monitoring vier Punkte erhalten.

29
der 60 Absätze sind bisher nur teilweise umgesetzt.

Das sind die Absätze des Mobilitätsgesetzes, die in unserem Monitoring zwei bis drei Punkte erhalten haben.

20
der 60 Absätze wurden noch nicht oder nicht wesentlich bearbeitet.

Diese Absätze stehen zwar im Gesetz, viel mehr aber auch nicht. Sie haben in unserem Monitoring keinen oder nur einen Punkt erhalten. Wer nachrechnet, merkt: Einen Absatz konnten wir mangels Informationen nicht einordnen.

Verkehrssicherheit

0
Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr: Die Vision Zero ist als Ziel in Berlin gesetzlich festgeschrieben.

Im §10 Absatz 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes steht: „Die ‚Vision Zero‘ ist Leitlinie für alle Planungen, Standards und Maßnahmen“.

2029
Menschen wurden im Jahr 2023 im Berliner Straßenverkehr schwer verletzt.

Diese Zahlen bleiben seit Jahrzehnten auf ähnlich hohem Niveau.
Unsere Auswertung der Unfallstatistik in 2023

33
Menschen wurden im Jahr 2023 im Berliner Straßenverkehr getötet.

Weil Pkw in den letzten Jahren immer sicherer für ihre Insassen werden, sinkt die Anzahl der getöteten Pkw-Insassen. Als Verkehrsunfalltote werden Menschen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis gestorben sind.

70 %
der im Jahr 2023 Getöteten waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.

Stand 15.03.2024

Haben wir etwas übersehen? 

Wenn Ihr Hinweise zu aktuellen Entwicklungen habt oder mitmachen möchtet, meldet Euch gerne bei uns unter monitoring@changing-cities.org.

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