Autospuren für Busse, Radwege für Autos, Gehwege für Fahrräder

Der erst 2022 angeordnete Radweg auf der B1 am Botanischen Garten soll zurückgebaut werden. Senatorin Bonde (CDU) will den Radverkehr auf den Gehweg verlegen und dem Autoverkehr eine weitere Spur zur Verfügung stellen. Die CDU sagt damit nicht nur dem Rad-, sondern auch dem Fußverkehr in der Hauptstadt endgültig den Kampf an. Changing Cities kritisiert das Vorgehen: „Hier wird Wahlkampf gegen den Radverkehr und auf Kosten des Fußverkehrs betrieben, denn die Bundesgesetzgebung schreibt Radwege an Straßen mit viel Verkehr vor. Dazu zählt auch die B1”.

Der Rad- und Busstreifen wurde 2022 angeordnet, um mehr Sicherheit zu erreichen. Radfahrende mussten bis dahin auf einem durch Baumwurzeln zerstörten, einen Meter breiten Radfahrstreifen direkt neben dem nur 1,9 Meter breiten Fußweg fahren, ein Zustand der weder den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes noch der bundesweiten Gesetzgebung entsprach.

„Das sieht schwer nach Schein-Wahlkampfgeschenk an die autofahrende CDU-Klientel aus. Die CDU betreibt in Wahlzeiten Symbolpolitik gegen den Radverkehr, statt wirkliche Problemlösungen anzubieten. Dabei wissen wir doch alle, dass das Gegenteil zielführend ist, nämlich ein zügiger Ausbau der Radinfrastruktur auf der B1. Jede Person, die sich für das Fahrrad entscheidet, trägt nicht nur zur Reduktion des CO2-Ausstoßes, sondern auch zur Reduktion des Staus bei“, kommentiert Andrea Hauth von Changing Cities.

Ein zentrales Problem der Maßnahme liegt in den grundlegenden, bundesweiten Anforderungen an gemeinsame Geh- und Radwege. Nach den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) müssen diese innerorts in der Regel mindestens 2,50 Meter breit sein. Diese Breite kann vor Ort auf dem jetzigen Fußweg nicht erreicht werden. Denn hier hat die Senatsverwaltung ja bereits 2022 den Hochbord-Radweg gerade wegen seines schlechten Zustands als nicht nutzbar eingestuft. Bleiben also 1,90 Meter für Fuß- und Radverkehr – ein Zustand, der nur in Ausnahmefällen auf einer Landstraße mit sehr wenig Fuß- und Radverkehr gesetzlich zumutbar ist. An einer Hauptverkehrsstraße in einer Metropole ist es definitiv ein No-Go.

„Das ist aus unserer Sicht widersprüchlich und stellt die Rechtmäßigkeit der Anordnung infrage: Flächen, die bislang als ungeeignet und unsicher bewertet wurden, sollen plötzlich wieder als nutzbar gelten – nur um formale Mindestbreiten zu erreichen, Barrierefreiheit hin oder her. Einmal geklagt und der Radweg muss wieder vom Fußweg runter“, erklärt Ragnhild Sørensen von Changing Cities.