Pop-Up-Radwege in Gefahr

Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute einer Beschwerde der AfD gegen die Berliner Pop-Up-Radwege stattgegeben. Begründung: Die Gefahrenlage wurde nicht konkret genug nachgewiesen. Nun hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Möglichkeit der Nachbesserung. Changing Cities kritisiert, dass der Senat die Gefährdung Radfahrender auf den Straßen Berlins nicht rechtzeitig ausreichend dokumentiert und sich auf solche Situationen nicht vorbereitet hat – und dass die Opposition der AfD Beifall spendet.

Wer tagtäglich als Fußgänger*in oder Radfahrer*in auf Berlins Straßen unterwegs ist, kennt die Gefahrenlage nur zu gut: Überholen mit zu geringem Abstand, viel zu hohe Geschwindigkeit von Kfz-Fahrenden oder Rechtsabbiegende, die die Vorfahrt missachten. Die Zahl der 2020 in Berlin im Straßenverkehr bereits Getöteten spricht eine deutliche Sprache: 15 Radfahrende, 14 Fußgänger*innen, 10 motorisierte Opfer. „Zwei Drittel der Getöteten sind ungeschützte Teilnehmer*innen. Wenn das keine Gefahrenlage darstellt, weiß ich nicht, was mit diesem Wort gemeint sein soll. Pop-Up-Radwege werden hier populistisch instrumentalisiert, um den Status-quo der auf das Auto ausgerichteten Verkehrsplanung zu erhalten und die Verkehrswende zu blockieren. Und FDP und CDU springen auf den Zug auf und klatschen der AfD Beifall“, kommentiert Ragnhild Sørensen von Changing Cities. Der Verein begrüßt ausdrücklich, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nun den Schritt zum Oberverwaltungsgericht geht und die Verhinderungstaktik einzelner politischer Akteure nicht hinnimmt.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte im Juli 2020 fest, dass Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“ können. Dabei muss es „hinreichend wahrscheinlich“ sein, dass es ohne diese Anordnung zu Unfällen kommt. Das Gericht bestätigt sogar, dass die Situationsbeschreibung des Senats für eine Vielzahl weiterer Straßenzüge gültig ist; man weiß offensichtlich schon um die Gefahrenlage. Nun ist es Aufgabe des Senats, diese Situationsbeschreibung für jede einzelne Straße sorgfältiger und präziser zu formulieren.

Ansprechpartnerin Changing Cities e. V.:
Ragnhild Sørensen, ragnhild.soerensen@changing-cities.org, 0171-5357734

Weiterführende Links:
Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege stattgegeben

Der Senat legt Beschwerde gegen Urteil ein

Bericht über das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 2. Juli 2020

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