Zu früh gefreut: Rasen ist nach wie vor verboten!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer von der Kfz-Lobby bejubelten Entscheidung festgestellt, dass Autofahrende das Recht haben, die Rohmessdaten von Blitz-Anlagen einzusehen. Changing Cities kritisiert, dass die Entscheidung als Freibrief für Raser*innen missverstanden oder gar bewusst falsch interpretiert wird. Dabei werden die Opfer von motorisierter Gewalt ausgeblendet. 

„Die „Blitzer-Entscheidung” der Karlsruher Richter*innen hat wenig mit Blitzern zu tun. Vielmehr wird einem Kläger ein Recht auf ein faires Verfahren eingeräumt: Es geht um ein prinzipielles Zugangsrecht der Verteidigung zu weiteren Informationen. Das Rasen ist nach wie vor verboten und nicht angepasste Geschwindigkeit – wie es verharmlosend heißt – macht die Straßen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen nach wie vor unsicher. 2020 waren 75 Prozent der Verkehrstoten in Berlin zu Fuß Gehende und Radfahrende, Tendenz steigend!“, mahnt Ragnhild Sørensen von Changing Cities.

Die für Sicherheit und Ordnung zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden sorgen leider nur sehr mäßig für die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Anders lassen sich die Zahlen der Verkehrstoten nicht interpretieren. Die Gesamtzahl der Berliner Verkehrstoten bleibt seit Jahren auf einem hohen Niveau, gleichzeitig steigt der Anteil der getöteten Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. 

Getötete zu Fuß und auf dem Rad / Getötete gesamt  (Anteil Fuß/Rad in Prozent):
2014: 31 / 52 (59%)
2015: 29 / 48 (60%)
2016: 38 / 56 (68%)
2017: 22 / 36 (61%)
2018: 30 / 45 (67%)
2019: 29 / 38 (76%)
2020: 36 / 48 (75%)

Angesichts dieser katastrophalen Entwicklung sind Kontrolle und Ahndung von zu hoher Geschwindigkeit ebenso wichtig wie die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten. Um aber Sicherheit im Straßenverkehr vor allem für ungeschützte Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten, müssen die dafür zuständigen Personen ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie entsprechende Anordnungen erlassen und die Mittel zur Kontrolle zur Verfügung stellen. In Berlin sind das vor allem die Polizeipräsidentin Barbara Slowik und der Innensenator Andreas Geisel.

„Für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen ist die Straße zunehmend kein sicherer Ort. Ausgerechnet die Menschen, die ihr Mobilitätsverhalten – aus welchen Gründen auch immer – am nachhaltigsten gestalten und zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV unterwegs sind, leben am gefährlichsten: Das sind 75 Prozent der Berliner*innen!“, rechnet Inge Lechner von Changing Cities vor. 


Der Modal Split für Berlin 2018/2019: 
MIV: 26%
Umweltverbund: 75%, davon Fuß: 30%, Rad: 18%, ÖPNV: 27%

Ansprechpartnerin Changing Cities e.V.:

Ragnhild Sørensen, ragnhild.soerensen@changing-cities.org, 0171 535 77 34

Weiterführende Links:

Entscheidung des BVerfG, die am 15.12.2020 veröffentlicht wurde

Forderungen von Changing Cities und ADFC für mehr Verkehrssicherheit vom 25.8.2020

Informationen zu Modal Split 2018/2019 vom 13.3.2020

Informationen zu Changing Cities e.V.

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Über Changing Cities e.V.: Wir fördern zivilgesellschaftliches Engagement für lebenswertere Städte. Das bislang größte Projekt von Changing Cities e.V. ist der Volksentscheid Fahrrad in Berlin, mit dem es 2016 gelang, die Berliner Verkehrspolitik zu drehen und das bundesweit erste Mobilitätsgesetz anzustoßen. Changing Cities e.V. unterstützt landes- und bundesweit Bürger*inneninitiativen, die sich im Bereich nachhaltige Verkehrswende und lebenswerte Städte einsetzen, mit Kampagnenwissen oder stößt solche Initiativen an. Changing Cities ist als gemeinnützig anerkannt.