Unterstützt durch Changing Cities beantragten Betroffene vor über zwei Jahren sichere Radinfrastruktur in der Schönhauser Allee und in der Treskowallee. Dies lehnte die Senatsverwaltung (SenMVKU) ab. Dagegen haben die Betroffenen Klage eingereicht und nun eine umfangreiche Begründung vorgelegt. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sei für Radfahrende in den beiden Straßen nicht gegeben und erfordere behördliches Einschreiten. In drei weiteren Verfahren warten die Betroffenen auf Antworten des Senats: in der Hermannstraße und Leipziger Straße seit über zwei Jahren, in der Kaiser-Friedrich-Straße seit September 2025.
Obwohl die Senatsverwaltung eine Gefahrenlage für Radfahrende nicht verneint hat, lehnte sie den Bau sicherer Radwege in der Schönhauser Allee mit der Begründung ab, dass es dort bereits Radwege gibt. Diese unterschreiten allerdings die heutigen Sicherheitsstandards (2,5 Meter im Vorrangnetz laut Mobilitätsgesetz) massiv. Der Radverkehr macht im Winter etwa ein Fünftel und sonst ein Drittel des gesamten Fahrzeugverkehrs in der Schönhauser Allee aus. Die mit 1,5 bis 1,6 Metern Breite viel zu schmalen Radwege werden diesen Zahlen nicht annähernd gerecht.
In der Treskowallee argumentierte der Senat vor allem mit der „Leichtigkeit“ des Kfz-Verkehrs, die durch den Bau von Radwegen zu stark eingeschränkt würde. Hierzu erwidern die Kläger*innen in der Klagebegründung: „Bereits im Ausgangspunkt kann aber eine Gefährdung von Leib und Leben nicht als vermeintlich gleichrangiges Rechtsgut mit Rechtsgütern wie der Leistungsfähigkeit des Verkehrs abgewogen werden“. Die Senatsverwaltung stellte außerdem eine hinreichende Gefahrenlage in Abrede, welche zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen erforderlich sei, ohne dies näher zu belegen. Absurderweise riet sie bei mangelndem Sicherheitsgefühl trotzdem dazu, die Treskowallee mit dem Fahrrad zu vermeiden und über Nebenstraßen zu fahren.
Sowohl nach den hier entscheidenden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) als auch dem Berliner Mobilitätsgesetz sind vor dem Hintergrund des Kfz-Verkehrsaufkommens und den hohen Geschwindigkeiten geschützte Radverkehrsanlagen auf der Treskowallee und der Schönhauser Allee vorgeschrieben. Wer hier Rad fährt, ist heute schutzlos dem Kraftfahrzeugverkehr ausgesetzt – ein Zustand, der nach der Klagebegründung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Die Klagebegründung stellt zudem fest, dass der Senat bei seiner Argumentation die Interessen des motorisierten Individualverkehrs übermäßig stark gewichtet und dabei völlig außer Betracht lässt, dass auch die Leichtigkeit und Leistungsfähigkeit des Radverkehrs zu berücksichtigen ist. Seit ihrer Novellierung im vergangenen Jahr ermöglicht die StVO zudem mehr Spielraum bei verkehrsrechtliche Anordnungen wie Radverkehrsanlagen. Diese können nun auch mit der Zielsetzung des Umwelt- und Klimaschutzes, dem Schutz der Gesundheit und der Unterstützung städtebaulicher Entwicklung begründet werden. Der alleinige Fokus auf den Kfz-Verkehr ist damit nach der Klagebegründung nicht mehr haltbar.
Die Unfallstatistik untermauert die Gefahrenlage und verpflichtet laut Klagebegründung die Senatsverwaltung zum Handeln.
Senat blockiert andere Verfahren – Bescheide stehen seit über zwei Jahren aus
Neben der inhaltlichen Begründung thematisiert die Klageschrift ein weiteres gravierendes Problem: In drei parallel laufenden Verfahren zu weiteren Straßen hat die Senatsverwaltung bis heute keine Bescheide erlassen. Obwohl die Anträge bereits im Februar 2024 – also vor über zwei Jahren – eingereicht wurden, warten die Betroffenen noch immer auf eine behördliche Entscheidung zur Hermannstraße und Leipziger Straße. Auch der im September 2025 eingereichte Widerspruch zur Kaiser-Friedrich-Straße blieb bisher ohne Reaktion.
„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass der Senat so lange braucht, um Anliegen der Bürger*innen zu beantworten. Man kann das nur als Verschleppungstaktik verstehen – und das von einem Senat, der versprochen hat, mehr Radwege als sein Vorgänger zu bauen!”, kommentiert Paul Jäde vom Changing Cities Legal Team.
Weiterführende Links:
Klagebegründung (geschwärzt)