„Der Beschluss ist unanfechtbar“ – PUBLs dürfen bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die temporären Radwege in Berlin genehmigt. Ein Rückbau ist vorerst nicht erforderlich. Zwar steht die Hauptsacheentscheidung noch aus, aber Changing Cities begrüßt, dass der AfD-Antrag als „privates Interesse“ im Gegensatz zum „öffentlichen Belang“ eingestuft und die Daseinsberechtigung der Radwege bestätigt wurde.

„Der erste Schritt ist somit getan: Die Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben. Aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) kam erst zu dieser Entscheidung, nachdem die Senatsverwaltung die Einrichtung der Radwege begründet hat. Es kann nicht sein, dass Berlin nur dort Radwege einrichten darf, wo Menschen zu Schaden gekommen sind. Hier muss dringend auf Bundesebene nachgebessert werden. Für die Verkehrswende brauchen wir Radinfrastruktur in der ganzen Stadt“, sagt Ragnhild Sørensen von Changing Cities. Gleichwohl stellt auch das Oberverwaltungsgericht nach der ersten Instanz die grundsätzliche Zulässigkeit der Pop-up-Radwege nicht infrage. Das Urteil definiert vielmehr konkrete Anforderungen an die Begründungspflicht der Verwaltung.

Ausgerechnet vor zwei Tagen starb der 18. Radfahrer in 2020 im Krankenhaus, nachdem er am 16. Dezember von einem Lkw-Fahrer angefahren wurde. „Im Jahr 2020 wurden öfter als alle zwei Wochen Radfahrende auf den Berliner Straßen getötet. Es ist höchste Zeit, dass die Sicherheit für Radfahrende erhöht wird. Der heutige Beschluss des OVG ist ein klares Signal an den Senat: Ihr dürft das, jetzt könnt ihr nachlegen!“, fordert Sørensen von Changing Cities.

Ansprechpartnerin Changing Cities e.V.:

Ragnhild Sørensen, ragnhild.soerensen@changing-cities.org, 0171 535 77 34

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des OVG vom 06.01.2021

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