§21 ist einer der wichtigsten Paragraphen des Berliner Mobilitäsgesetzes: „Nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem Knotenpunkt soll […] unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit Personenschaden zu vermeiden.“ Die Maßnahmen greifen noch nicht 100%, aber ab heute berichtet der Senat für Umwelt, Verkehr und Klima zum ersten Mal online über eventuell zu ergreifende bauliche Maßnahmen.
Dies sorgt für Transparenz und war eine wichtige Forderung von Changing Cities in den Verhandlungen zum Mobilitätsgesetz. Die Online-Berichte erleichtern allen Bürgern und Bürgerinnen den behördlichen Prozeß nachzuvollziehen. Zunächst hat die Unfallkommission die 45 Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2018 aufgelistet.