Stolperfalle E-Roller vor Gericht

Heute wird die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Der ABSV beklagt das Free-Floating-Modell, womit der Senat den Anbietern von E-Rollern 2022 Sondernutzungsrechte im öffentlichen Straßenland  einräumte. Changing Cities begrüßt diesen Schritt, denn sichere Fußwege gehören zu einer lebenswerten Stadt. 

„Man muss nur einmal die Brille des ABSV aufsetzen, die eine starke Sehbehinderung simuliert, um zu verstehen, wie brandgefährlich die herumliegenden E-Scooter sind. Aber auch für alle anderen Passanten sind die E-Roller im Weg und machen den bereits begrenzten Raum für Fußgänger*innen noch enger. Wir wünschen uns sehr, dass das Gericht feste Abstellplätze für die E-Roller anordnet – und zwar auf der Straße, wo auch die Autos parken”, kommentiert Ragnhild Sørensen von Changing Cities.

2022 beschloss der Berliner Senat ein Gesetz für Sharing-Fahrzeuge. Die Anbieter durften daraufhin nur noch mit Sondernutzungserlaubnissen die E-Roller im Straßenraum abstellen. Es wurde angenommen, dass ein Free-Floating-E-Roller, also ein E-Roller ohne festen Parkplatz, einen gewerblichen Zweck verfolge. Somit habe das Abstellen nicht bloß den Zweck der späteren Wiederinbetriebnahme, es gehe vielmehr um die Beendigung eines Mietvertrages. Anders formuliert: Sharing ist weniger Verkehr, sondern eher ein Geschäft und dafür braucht man eine Sondernutzungserlaubnis. Deshalb richtet sich die Klage nun gegen die durch die Senatsverwaltung erteilten Sondernutzungsrechte und fordert deren Rücknahme. Der ABSV begründet dies damit, dass die Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis die Sicherheit auf Gehwegen gefährde.

Abgesehen von den juristischen Besonderheiten zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem: E-Roller und Sharing-Fahrräder werden als Geschäft definiert und nicht als Teil einer modernen Mobilität. Wenn sich das Geschäft an bestimmten Standorten wie in den Stadtrandbezirken nicht lohnt, findet diese Form des Sharings nicht statt – obwohl sie dort am dringendsten benötigt wird. Auch bei Nextbike ist dieses Problem ersichtlich – wobei es sich hier bereits erübrigt, weil die Senatsverwaltung die Finanzierung eingestellt hat, weshalb auch für Fahrräder Angebote in Stationen wegfallen. Eine weitere Behinderung des Umweltverbunds. 


Weiterführende Links:
Pressemitteilung der ABSV vom 23. September