Rund 80 Organisationen, darunter Changing Cities, fordern mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, denn die Klima- und Umweltkrise trifft sie als äußerst vulnerable Gruppe in besonderer Weise. Sie tragen am wenigsten Verantwortung für die Krise, sind aber besonders stark und lang von ihren Folgen betroffen. In einem Positionspapier formulieren wir Forderungen an politische Entscheidungstragende in Bund, Ländern und Kommunen.
Die drei Kernforderungen sind:
1. Klimaschutz als Rechtspflicht einhalten und durchsetzen. Bund und Länder müssen die
verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben verbindlich umsetzen: Art. 20a GG, das Bundes-
Klimaschutzgesetz sowie Art. 3, 6, 24, 26 und 27 UN-Kinderrechtskonvention. Das Kindeswohl
ist bei allen klimarelevanten Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.
2. Klimaanpassung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichten. Bund und Länder müssen Kommunen rechtlich ermächtigen und finanziell befähigen, Hitze und
Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche vorrangig umzusetzen – von hitzeangepassten
Jugendhilfen, Kitas und Schulen bis zu sicheren Schulwegen, begrünten Bewegungs- und
Aufenthaltsorten, hitzeangepassten Spielplätzen und reduzierter Luftschadstoffbelastung.
3. Echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das Beteiligungsrecht (Art. 12
UN- Kinderrechtskonvention) ist im Grundgesetz zu verankern und durch verbindliche,
ergebnisrelevante Formate auf allen Föderalebenen einzulösen.
Kindeswohl in der Klimakrise
