Know-How und Tipps für das Engagement rund um Schulstraßen

Inhalt
1. Was ist eine Schulstraße?
Schulstraßen sind verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen und Kitas, die vor Schulbeginn und nach Schulschluss – oder permanent – für den Autoverkehr gesperrt sind. Sie sollen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich sicher und selbstständig in ihrem Schulumfeld zu bewegen. So tragen sie zu einer aktiven und zukunftsfähigen Mobilität bei.
Mehr Informationen zum Konzept Schulstraße gibt es auf dieser Seite.
2. Politische Wege und rechtliche Grundlagen
Wie kann man eine Schulstraße auf die politische Tagesordnung setzen?
In der Regel entscheidet die Kommune über die Einrichtung einer Schulstraße. Es gibt drei gängige Möglichkeiten, wie eine Schulstraße zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen wird:
- Antrag von Lokalpolitiker*innen im Bezirks- oder Gemeinderat
- Vorschlag der Verwaltung
- Initiative aus der Bürger*innenschaft (z. B. durch Einwohner*innenantrag oder Bürger*innenentscheid)
In manchen Bundesländern können zuständige Lokalpolitiker*innen auch ohne Beschluss des Gemeinderats oder der Kommune die Verwaltung anweisen, eine Schulstraße einzurichten. Wendet Euch an die Gemeinde oder Lokalpolitiker*innen, um diese Möglichkeit zu erfragen.
Für Schulstraßen-Engagierte ist es ratsam, Lokalpolitiker*innen als Mitstreitende für Schulstraßen zu gewinnen. So können diese z.B. einen Schulstraßen-Antrag im Gemeindeparlament stellen. Schulstraßen-Aktionstage (siehe unten) sind ein guter Aufhänger dafür, mit der Lokalpolitik in Kontakt zu kommen.
2.1. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, eine Schulstraße einzurichten?
Um die Verwaltungen bei den verkehrsrechtlichen Aspekten zur Einrichtung von Schulstraßen mit Informationen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Kidical Mass Bündnis einen Schulstraßen-Leitfaden für die Kommunen ausgearbeitet und mithilfe des Rechtsanwalts Dr. Olaf Dilling ein aktuelles Rechtsgutachten erstellt. Beide Dokumente findet Ihr in unserem Schulstraßen Download-Bereich.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. das Straßenverkehrsrecht:
Die StVO bietet die Möglichkeit, den Kfz-Verkehr auf bestimmten Straßen oder Straßenabschnitten einzuschränken:
Verkehrsversuch
Fahrradstraße
Flächen für den Fuß- und Radverkehr
Gefahrenlage
2.2. Das Straßenrecht / Straßengesetz der Länder
Das Straßenverkehrsrecht und die StVO regeln den Verkehr. Im Gegensatz dazu legt das Straßenrecht das Nutzungsrecht fest: wer die Straße nutzen darf und wie sie genutzt wird.
Das Straßenrecht bildet die rechtliche Grundlage für die permanente Schulstraße, die ähnlich wie eine Fußgängerzone ausschließlich für die Nutzung durch Fußgänger*innen und ggf. Radfahrende freigegeben wird (Teileinziehung). Für die Teileinziehung sind „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“ erforderlich. Dazu gehören auch: Schulwegsicherheit / Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder (dafür ist keine Gefahr im Sinne des § 45 StVO erforderlich), Nutzung der Straße durch die Schule, Verbesserung für Fuß- und Radverkehr sowie weniger Lärm- und Schadstoffbelastung. Angewandt wird dies i.d. Regel an Nebenstraßen/ Gemeindestraßen. Mehr dazu im Praxisleitfaden für Kommunen.
Auch die temporäre Schulstraße, die nur zu festgelegten Zeiten für Autos gesperrt wird, wurde in Deutschland bisher hauptsächlich über das Straßenrecht eingerichtet (Stand Sommer 2025). Die temporäre Schulstraße funktioniert auf rechtlicher Ebene wie ein Wochenmarkt: Für eine bestimmte Zeit wird die Nutzung dem Kfz-Verkehr entzogen – in diesem Fall für Kinder und nicht für Gemüse.
2.3. Empfehlungen der Länder an ihre Kommunen:
Einige Bundesländer haben eigene Leitfäden erstellt (z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg), die Kommunen bei der rechtssicheren Einrichtung von Schulstraßen unterstützen. In Berlin gibt es zwar keinen solchen Leitfaden, jedoch gilt seit 2018 das Berliner Mobilitätsgesetz, das einen Vorrang des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) festgeschrieben hat.
Auch wenn meist die Kommunen für die Umsetzung einer Schulstraße zuständig sind, wirkt die Hilfestellung durch die Landesebene beschleunigend. So hat z.B. die klare Position der Landesregierung in NRW zu mittlerweile knapp 50 Schulstraßen innerhalb von nur 1,5 Jahren geführt (siehe dazu unsere Schulstraßen-Karte)
3. Konkrete Details zur Umsetzung

Unser Toolkit enthält für den Kontext der Schulstraßen-Aktionstage (siehe unten) u.a. eine Vorlage für ein Infoschreiben an Anwohner*innen. Dieses kann auch für andere Kontexte angepasst werden.
Wer setzt die Schulstraße um?
Welche Uhrzeiten sind für die Sperrung einer temporären Schulstraße geeignet?
Welche Verkehrsschilder können für Schulstraßen genutzt werden?
Welche Absperrmöglichkeiten gibt es?
Wer ist für den Auf- und Abbau der Absperrungen verantwortlich?
Dürfen Fahrräder eine Schulstraße befahren?
Was bedeutet eine Schulstraße für Anwohnende, Lieferverkehr und andere Dienstleister*innen?
Was ist, wenn Kinder darauf angewiesen sind, direkt vor die Schule gebracht zu werden?
Verlagert sich der Autoverkehr durch die Einrichtung einer Schulstraße nicht einfach auf die angrenzenden Straßen?
Wie kann auf Gegenstimmen reagiert werden?
4. Sonderfälle und lokale Gegebenheiten
Was ist, wenn die Schulstraße auf einer Busstrecke liegt?
Können Schulstraßen gleichzeitig Fahrradstraßen sein?
Wenn bereits eine Fahrradstraße besteht, ist es in einigen Fällen schwierig, noch zusätzlich eine Schulstraße anzuordnen. Daher wäre unsere Empfehlung in diesem Fall, die Präsenz der Schule und des Schüler*innen-Verkehrs im Straßenraum sichtbar zu machen – durch Schilder und Straßenmarkierung. Vielleicht können sogar die Schüler*innen an einem Konzept für die Sichtbarmachung der Schule oder einer Bitte um Tempolimit und Rücksichtnahme mitarbeiten. Wendet Euch mit der Anfrage an Politiker*innen.
Was ist mit Schulen, die einen großen Einzugsbereich haben, so dass mehr Kinder mit dem Auto gebracht werden?
Kann eine Schulstraße in einem Einbahnstraßen-Gebiet eingerichtet werden?
5. Schulstraßen-Aktionstage

Toolkit für Schulstraßen -Aktionstage
Ihr wünscht Euch mehr Sicherheit auf den Straßen vor der Schule? Ihr findet, dass dort Platz für ein sicheres Ankommen und Spielen sein sollte? Dann könnt Ihr mit einer Schulstraßen-Aktion die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema gewinnen. Die Idee ist einfach und effektiv: Wer einmal erlebt hat, wie entspannt es ohne morgendliches Verkehrschaos vor einer Schule zugehen kann, wünscht sich das als Dauerzustand. Wir erklären, wie Du selbst aktiv werden kannst.
Was sind Schulstraßen-Aktionstage?
Die Aktionstage haben zwei Hauptziele: Erstens soll die Schulstraße für die Schüler*innen und die gesamte Schulgemeinschaft erlebbar werden. Zweitens soll sowohl auf lokaler als auch auf überregionaler Ebene Aufmerksamkeit geschaffen werden. Ihr könnt die Aktion auch nutzen, um zusätzliche Aufmerksamkeit für weitere spezifische Belange zu generieren – sei es ein Zebrastreifen, Tempo 30 oder eine Einbahnstraßen-Regelung.
Changing Cities stellt Euch für Aktionstage Flyer und Sticker zur Verfügung, sie können hier bestellt werden. Für Aktionen in Berlin verleihen wir außerdem Banner, meldet Euch dafür bei: schulstrassen@changing-cities.org
Für die Planung von Aktionstagen haben wir ein ausführliches Tool-Kit mit Informationen und vielen hilfreichen Materialien zusammengestellt. Es gibt zudem das Kidical Mass Aktionsbündnis, das sich für Schulstraßen einsetzt und bundesweite Aktionswochen organisiert.
Wie viele Menschen braucht es, um eine Schulstraßen-Aktion zu organisieren?
Auch hier gilt, je weniger mithelfen, desto mehr liegt auf den Schultern einzelner Leute.
Wie viel Zeit sollte zur Planung der Schulstraßen-Aktion eingerechnet werden?
Wer sollte alles einbezogen werden, um die Aktionstage erfolgreich zu realisieren?
Zusätzlich, um Aufmerksamkeit und Wirkung zu erzielen, sollte möglichst auch Presse und lokale Politiker*innen im Vorfeld kontaktiert und zum Aktionstag eingeladen werden.
Wie kann ein Aktionstag angemeldet werden?
Wie wird die Straße während der Aktion für Autos gesperrt?
Möchtet Ihr außerdem, dass während der Aktion keine Autos auf der Straße stehen, solltet Ihr bei der Versammlungsanmeldung erläutern, warum eine Räumung erforderlich ist. Dafür sollte ein Anmeldevorlauf von ein paar Wochen einkalkuliert werden, um möglicherweise Kooperationsgespräche mit der Polizei zu führen. Textbausteine für die Anmeldung sowie eine Vorlage für einen Flyer zur Ankündigung für Anwohner*innen findet Ihr im Toolkit.
6. Ergänzende Maßnahmen für die Schulwegsicherheit
Neben Schulstraßen gibt es noch weitere Maßnahmen und Aktionsideen, die zu einer Verbesserung der Schulwegsicherheit für Kinder und Jugendliche beitragen können. Sie können auch in Kombination mit Schulstraßen eingesetzt werden. Hier sind einige hilfreiche Seiten dazu verlinkt.
a) Pop-Up Zebrastreifen
Ein Pop-Up Zebrastreifen ist eine Aktionsform, bei der kurzzeitig ein Stück Stoff auf der Straße ausgerollt wird, das mit einem Zebrastreifen bedruckt ist. Ein Beispiel findet Ihr im Aktionsbaukasten von FUSS e.V.
b) Bicibus
Ein Bicibus ist so etwas wie ein Bus auf Fahrrädern: Zu festgelegten Zeiten treffen sich Kinder und Familien entlang einer bestimmten Route, um gemeinsam zur Schule zu radeln.
c) Materialien für die Mobilitätsbildung an Schulen
Hier findet Ihr eine Linkliste mit verschiedenen Materialen zur Mobilitätsbildung für Schüler*innen.
d) Tempo 30:
Siehe unser How-To-Tempo 30