Fragen und Antworten zu Schulstraßen

Know-How und Tipps für das Engagement rund um Schulstraßen

1. Was ist eine Schulstraße?

Schulstraßen sind verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen und Kitas, die vor Schulbeginn und nach Schulschluss – oder permanent – für den Autoverkehr gesperrt sind. Sie sollen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich sicher und selbstständig in ihrem Schulumfeld zu bewegen. So tragen sie zu einer aktiven und zukunftsfähigen Mobilität bei. 

Mehr Informationen zum Konzept Schulstraße gibt es auf dieser Seite.

2. Politische Wege und rechtliche Grundlagen

Wie kann man eine Schulstraße auf die politische Tagesordnung setzen?

In der Regel entscheidet die Kommune über die Einrichtung einer Schulstraße. Es gibt drei gängige Möglichkeiten, wie eine Schulstraße zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen wird:

  1. Antrag von Lokalpolitiker*innen im Bezirks- oder Gemeinderat
  2. Vorschlag der Verwaltung
  3. Initiative aus der Bürger*innenschaft (z. B. durch Einwohner*innenantrag oder Bürger*innenentscheid)

In manchen Bundesländern können zuständige Lokalpolitiker*innen auch ohne Beschluss des Gemeinderats oder der Kommune die Verwaltung anweisen, eine Schulstraße einzurichten. Wendet Euch an die Gemeinde oder Lokalpolitiker*innen, um diese Möglichkeit zu erfragen.

Für Schulstraßen-Engagierte ist es ratsam, Lokalpolitiker*innen als Mitstreitende für Schulstraßen zu gewinnen. So können diese z.B. einen Schulstraßen-Antrag im Gemeindeparlament stellen. Schulstraßen-Aktionstage (siehe unten) sind ein guter Aufhänger dafür, mit der Lokalpolitik in Kontakt zu kommen.

2.1. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, eine Schulstraße einzurichten?

Um die Verwaltungen bei den verkehrsrechtlichen Aspekten zur Einrichtung von Schulstraßen mit Informationen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Kidical Mass Bündnis einen Schulstraßen-Leitfaden für die Kommunen ausgearbeitet und mithilfe des Rechtsanwalts Dr. Olaf Dilling ein aktuelles Rechtsgutachten erstellt. Beide Dokumente findet Ihr in unserem Schulstraßen Download-Bereich.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. das Straßenverkehrsrecht:

Die StVO bietet die Möglichkeit, den Kfz-Verkehr auf bestimmten Straßen oder Straßenabschnitten einzuschränken: 

Verkehrsversuch
 Mit einem Verkehrsversuch kann die Schulstraße testweise eingerichtet werden – meist für ein Jahr und ggf. mit wissenschaftlicher Begleitung. So lassen sich mögliche negative oder unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig erkennen. Gut geplante Verkehrsversuche verlaufen in der Regel positiv und die getesteten Schulstraßen werden anschließend häufig verstetigt. Dabei ist es entscheidend, dass beim Verkehrsversuch die Verstetigung von Anfang an mitkonzipiert wird (finanziell, planerisch etc.). Wichtig zu wissen ist: Ein Verkehrsversuch ist nicht zwingend notwendig, um eine Schulstraße einzurichten.
Fahrradstraße
Schließt den Kfz-Verkehr im Grundsatz aus, erlaubt aber Ausnahmen.
Flächen für den Fuß- und Radverkehr
Straßenverkehrsbehörden können aus Gründen der Gesundheit, des Klima- und Umweltschutz sowie zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geeignete Flächen für Rad- und Fußverkehr anordnen. Darunter fallen auch Schulstraßen. Seit der StVO-Novelle 2024 ist für eine solche Anordnung kein Nachweis einer konkreten Gefahrenlage mehr nötig. Einen Überblick über die StVO-Neuerungen für den Rad- und Fußverkehr bekommt Ihr auf der Website der Deutschen Umwelthilfe.
Gefahrenlage
Der Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage zur Vermeidung von (weiteren) Unfällen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO) kann eine Anordnung zur Einschränkung des Kfz-Verkehrs, wie z.B. einer Schulstraße, begründen. Die Anforderungen für den Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt, sind hoch.

2.2. Das Straßenrecht / Straßengesetz der Länder

Das Straßenverkehrsrecht und die StVO regeln den Verkehr. Im Gegensatz dazu legt das Straßenrecht das Nutzungsrecht fest: wer die Straße nutzen darf und wie sie genutzt wird. 

Das Straßenrecht bildet die rechtliche Grundlage für die permanente Schulstraße, die ähnlich wie eine Fußgängerzone ausschließlich für die Nutzung durch Fußgänger*innen und ggf. Radfahrende freigegeben wird (Teileinziehung). Für die Teileinziehung sind „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“ erforderlich. Dazu gehören auch: Schulwegsicherheit / Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder (dafür ist keine Gefahr im Sinne des § 45 StVO erforderlich), Nutzung der Straße durch die Schule, Verbesserung für Fuß- und Radverkehr sowie weniger Lärm- und Schadstoffbelastung. Angewandt wird dies i.d. Regel an Nebenstraßen/ Gemeindestraßen. Mehr dazu im Praxisleitfaden für Kommunen.

Auch die temporäre Schulstraße, die nur zu festgelegten Zeiten für Autos gesperrt wird, wurde in Deutschland bisher hauptsächlich über das Straßenrecht eingerichtet (Stand Sommer 2025). Die temporäre Schulstraße funktioniert auf rechtlicher Ebene wie ein Wochenmarkt: Für eine bestimmte Zeit wird die Nutzung dem Kfz-Verkehr entzogen – in diesem Fall für Kinder und nicht für Gemüse.

2.3. Empfehlungen der Länder an ihre Kommunen:

Einige Bundesländer haben eigene Leitfäden erstellt (z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg), die Kommunen bei der rechtssicheren Einrichtung von Schulstraßen unterstützen. In Berlin gibt es zwar keinen solchen Leitfaden, jedoch gilt seit 2018 das Berliner Mobilitätsgesetz, das einen Vorrang des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) festgeschrieben hat. 

Auch wenn meist die Kommunen für die Umsetzung einer Schulstraße zuständig sind, wirkt die Hilfestellung durch die Landesebene beschleunigend. So hat z.B. die klare Position der Landesregierung in NRW zu mittlerweile knapp 50 Schulstraßen innerhalb von nur 1,5 Jahren geführt (siehe dazu unsere Schulstraßen-Karte)

3. Konkrete Details zur Umsetzung

Unser Toolkit enthält für den Kontext der Schulstraßen-Aktionstage (siehe unten) u.a. eine Vorlage für ein Infoschreiben an Anwohner*innen. Dieses kann auch für andere Kontexte angepasst werden. 

Wer setzt die Schulstraße um?
Die Verantwortung für die Umsetzung, mit allem, was sie beinhaltet, trägt die zuständige Verwaltung. Häufig ist dies das Straßen- und Grünflächenamt. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Kernteam aus Schulleitung, Eltern und Verwaltung für einen möglichst erfolgreichen Prozess vorteilhaft, wenn nicht sogar erforderlich ist. Darüber hinaus sollten auch die Polizei, die Feuerwehr, die Müllabfuhr etc. als weitere Stakeholder*innen einbezogen werden. Im Ort ansässige, gemeinnützige Vereine mit Expertise im Feld können auch eine wichtige Bereicherung sein.
Welche Uhrzeiten sind für die Sperrung einer temporären Schulstraße geeignet?
Für eine Sperrung am Morgen könnt Ihr Euch einfach am Schulstart orientieren. Am Nachmittag gibt es häufig eine „Hauptzeit“, zu der die meisten Kinder gehen. 
Welche Verkehrsschilder können für Schulstraßen genutzt werden?
Ein eigenes Schulstraßen-Schild gibt es noch nicht. Empfohlen wird das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge). Für temporäre Schulstraßen wird dieses ergänzt durch ein amtliches Zusatzzeichen mit zeitlicher Beschränkung (VzKat). In der Anfangszeit braucht es teilweise viel Aufklärung, Geduld und Kontrollen durch Ordnungsamtsmitarbeiter*innen. Aber in der Regel spielt sich eine Schulstraße  mit der Zeit ein. 
Welche Absperrmöglichkeiten gibt es? 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Straße abzusperren. Diese sind mit verschieden großem Aufwand, aber auch verschiedener Wirkung verbunden: Baken, klapp- oder faltbare Schranken, automatische Poller oder Verkehrsschilder mit Durchfahrverbot zu bestimmten Zeiten. 
Wer ist für den Auf- und Abbau der Absperrungen verantwortlich?
Bei Verkehrsversuchen oder dauerhafter Verstetigung können z.B Eltern oder Hausmeister*innen den Auf- und Abbau der Absperrungen übernehmen. Es kann aber auch ein „Bakendienst“ organisiert werden, bei dem jede Woche eine andere Klasse für die Aufstellung verantwortlich ist.
Dürfen Fahrräder eine Schulstraße befahren? 
Ja und nein, beide Varianten sind möglich. Es ist möglich, neben dem Ausschluss des Kfz-Verkehrs auch den des Radverkehrs anzuordnen. Da Schulstraßen aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zur aktiven Mobilität von Kindern leisten, sind wir auf jeden Fall für Radverkehr in der Schulstraße. In permanenten Schulstraßen – also wenn ein durchgängiges Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr vorliegt – kann der Straßenraum so gestaltet werden, dass Radfahrende gezwungen sind zu entschleunigen.
Was bedeutet eine Schulstraße für Anwohnende, Lieferverkehr und andere Dienstleister*innen?
Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungswagen muss jederzeit möglich sein, beispielsweise durch umklappbare Poller. Ebenso muss die Erreichbarkeit privater Grundstücke bei der Einrichtung von Schulstraßen gewährleistet bleiben und kann nur zeitweise eingeschränkt werden. Das sollte auch bei der Auswahl des Straßenabschnitts eingeplant werden. Für eine (permanente) Schulstraße sind insbesondere Abschnitte geeignet, auf denen es kaum Privatparkplätze gibt. Mit Anwohnenden, Geschäften, Lieferdiensten sowie sozial-gesundheitlichen Dienstleister*innen kann die Verwaltung eine Regelung für die Zufahrt vereinbaren oder Sondergenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO erteilen, die eine Durchfahrt weiterhin erlauben.
Was ist, wenn Kinder darauf angewiesen sind, direkt vor die Schule gebracht zu werden?  
Schulen sollen inklusiv gestaltet werden. Wenn Kinder aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen mit dem Auto gebracht werden müssen, ist dies natürlich trotzdem möglich. Ihre Eltern oder Bringdienste werden gebeten, im Schrittempo zu fahren. Ähnlich wie für Anwohnende kann eine Sondergenehmigung ausgestellt werden.
Verlagert sich der Autoverkehr durch die Einrichtung einer Schulstraße nicht einfach auf die angrenzenden Straßen?  
Doch, am Anfang ist das durchaus möglich, bis sich alle an die neue Verkehrsführung gewöhnt haben. Viele bisherige Studien zu Schulstraßen belegen aber, dass der Verkehr durch Schulstraßen generell mit der Zeit abnimmt: Hier sind einige der Studien aus Wien, Barcelona und London verlinkt. Eine Zusammenfassung gibt es auch in unserem Factsheet
Wie kann auf Gegenstimmen reagiert werden?
Veränderungen bringen in der Regel Widerstände mit sich. Umso wichtiger ist es, dass alle Betroffenen (Anwohnende, Gewerbe, Schulgemeinschaft) frühzeitig informiert werden und die Möglichkeit haben, ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Schulstraße zu äußern sowie Antworten auf Fragen zu erhalten. Es sollte gemeinsam überlegt werden, wie möglichst alle Betroffenen von einer Schulstraße profitieren können. Verkehrsberuhigung heißt, entspannter unterwegs sein zu können und bedeutet weniger Luftverschmutzung und auch weniger Lärm. Für Anwohnende heißt es auch, dass das morgendliche Verkehrschaos in ihrer Straße ein Ende hat. Und gerade bei einer Verstetigung gilt: Je früher die Anwohner*innen in den Prozess involviert sind, desto mehr gehen sie auch mit.

4. Sonderfälle und lokale Gegebenheiten

Was ist, wenn die Schulstraße auf einer Busstrecke liegt?
Als ersten Schritt würden wir empfehlen zu prüfen, ob der Bus umgeleitet werden kann. Wenn es unvermeidbar ist, dass der Bus durch die Straße Eurer Schule fährt, kann eine Ausnahmeregelung erteilt werden. 
Können Schulstraßen gleichzeitig Fahrradstraßen sein?
Normalerweise wird eine Schulstraße nur für Autos gesperrt, Fahrräder dürfen weiter durchfahren.
Wenn bereits eine Fahrradstraße besteht, ist es in einigen Fällen schwierig, noch zusätzlich eine Schulstraße anzuordnen. Daher wäre unsere Empfehlung in diesem Fall, die Präsenz der Schule und des Schüler*innen-Verkehrs im Straßenraum sichtbar zu machen – durch Schilder und Straßenmarkierung. Vielleicht können sogar die Schüler*innen an einem Konzept für die Sichtbarmachung der Schule oder einer Bitte um Tempolimit und Rücksichtnahme mitarbeiten. Wendet Euch mit der Anfrage an Politiker*innen. 
Was ist mit Schulen, die einen großen Einzugsbereich haben, so dass  mehr Kinder mit dem Auto gebracht werden? 
Das sollte kein Hindernis für die Einführung von Schulstraßen sein, denn der Bringverkehr gefährdet die Schüler*innen vor allem auf den letzten Metern zur Schule. Die Einrichtung einer Schulstraße verbietet es niemandem, Kinder mit dem Auto zu bringen. Ergänzend können Kiss-and-Go-Zonen eingerichtet werden, an denen die Autos kurz halten können. Die Verwaltung hat bei der Einrichtung der Schulstraße dafür zu sorgen, dass sich der Gefahrenschwerpunkt durch den Bringverkehr nicht einfach verlagert. 
Kann eine Schulstraße in einem Einbahnstraßen-Gebiet eingerichtet werden?
In Berlin wird in einem Viertel genau das demnächst umgesetzt – in einem Einbahnstraßen-Gebiet wird eine permanente Schulstraße eingeführt.

5. Schulstraßen-Aktionstage

Schulstrassenprojekt an der Glasbrenner-Grundschule, Berlin Kreuzberg. 19.5.2025

Toolkit für Schulstraßen -Aktionstage
Ihr wünscht Euch mehr Sicherheit auf den Straßen vor der Schule? Ihr findet, dass dort Platz für ein sicheres Ankommen und Spielen sein sollte? Dann könnt Ihr mit einer Schulstraßen-Aktion die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema gewinnen. Die Idee ist einfach und effektiv: Wer einmal erlebt hat, wie entspannt es ohne morgendliches Verkehrschaos vor einer Schule zugehen kann, wünscht sich das als Dauerzustand. Wir erklären, wie Du selbst aktiv werden kannst.

Was sind Schulstraßen-Aktionstage?
An Schulstraßen-Aktionstagen wird die Straße vor der Schule mindestens zu Schulbeginn und -schluss für Autos gesperrt. Die Aktion ist bei der Versammlungsbehörde als Demonstration angemeldet und wird von der Polizei begleitet. Häufig finden dazu noch weitere Aktivitäten wie Malen mit Straßenkreide, Roller-Parcours oder Sackhüpfen statt. 
Die Aktionstage haben zwei Hauptziele: Erstens soll die Schulstraße für die Schüler*innen und die gesamte Schulgemeinschaft erlebbar werden. Zweitens soll sowohl auf lokaler als auch auf überregionaler Ebene Aufmerksamkeit geschaffen werden. Ihr könnt die Aktion auch nutzen, um zusätzliche Aufmerksamkeit für weitere spezifische Belange zu generieren – sei es ein Zebrastreifen, Tempo 30 oder eine Einbahnstraßen-Regelung. 
Changing Cities stellt Euch für Aktionstage Flyer und Sticker zur Verfügung, sie können hier bestellt werden. Für Aktionen in Berlin verleihen wir außerdem Banner, meldet Euch dafür bei: schulstrassen@changing-cities.org 
Für die Planung von Aktionstagen haben wir ein ausführliches Tool-Kit mit Informationen und vielen hilfreichen Materialien zusammengestellt. Es gibt zudem das Kidical Mass Aktionsbündnis, das sich für Schulstraßen einsetzt und bundesweite Aktionswochen organisiert.
Wie viele Menschen braucht es, um eine Schulstraßen-Aktion zu organisieren?
Erfahrungsgemäß klappt es am besten mit einem Team von mindestens fünf Eltern. Mit einem kleineren Team geht es aber auch – das haben schon so einige Schulstraßen-Aktionen gezeigt. Allerdings sollten sich bei einem kleinen Kernteam weitere Personen zumindest für einzelne Aufgaben zuständig fühlen.
Auch hier gilt, je weniger mithelfen, desto mehr liegt auf den Schultern einzelner Leute.
Wie viel Zeit sollte zur Planung der Schulstraßen-Aktion eingerechnet werden?
Wir empfehlen einen Vorlauf von zwei Monaten – aber manche Eltern haben die Planung auch schon in drei Wochen hinbekommen. Wichtig ist, die eigenen Kapazitäten realistisch einzuschätzen und das Team nicht zu überfordern.
Wer sollte alles einbezogen werden, um die Aktionstage erfolgreich zu realisieren?
Wichtig ist vor allem eine gute Kommunikation zwischen den Eltern und der Schulleitung. Zudem solltet Ihr möglichst frühzeitig die Lehrer*innen, weitere Eltern und die Nachbarschaft über Eure Aktion informieren. 
Zusätzlich, um Aufmerksamkeit und Wirkung zu erzielen, sollte möglichst auch Presse und lokale Politiker*innen im Vorfeld kontaktiert und zum Aktionstag eingeladen werden.
Wie kann ein Aktionstag angemeldet werden?
Die Aktion wird offiziell von Euch bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet. Dafür solltet Ihr genug Zeit einplanen, wir empfehlen mindestens drei Wochen vor der Aktion. Spätestens muss eine Versammlung jedoch 48 Stunden vor dem Start angemeldet sein. Wenn Parkverbote benötigt werden, beträgt der Vorlauf 96 Stunden. Um als Versammlung anerkannt zu werden, müssen Elemente der Meinungskundgabe sichtbar sein. Rechtlich reicht dafür ein Banner, aus dem der Zweck der Versammlung hervorgeht. Textbausteine für die Anmeldung und weitere Infos findet Ihr in unserem Toolkit.
Wie wird die Straße während der Aktion für Autos gesperrt?
Durch die Anmeldung als Versammlung ist die Polizei für die temporäre Sperrung der Straße verantwortlich. Der Auftrag dafür wird von der Versammlungsbehörde erteilt. Zusätzlich organisiert Ihr Ordner*innen (ca. eine Person pro 50 Demoteilnehmer*innen), die im Notfall z.B. eine Feuerwehrzufahrt gewährleisten können.
Möchtet Ihr außerdem, dass während der Aktion keine Autos auf der Straße stehen, solltet Ihr bei der Versammlungsanmeldung erläutern, warum eine Räumung erforderlich ist. Dafür sollte ein Anmeldevorlauf von ein paar Wochen einkalkuliert werden, um möglicherweise Kooperationsgespräche mit der Polizei zu führen. Textbausteine für die Anmeldung sowie eine Vorlage für einen Flyer zur Ankündigung für Anwohner*innen findet Ihr im Toolkit

6. Ergänzende Maßnahmen für die Schulwegsicherheit

Neben Schulstraßen gibt es noch weitere Maßnahmen und Aktionsideen, die zu einer Verbesserung der Schulwegsicherheit für Kinder und Jugendliche beitragen können. Sie können auch in Kombination mit Schulstraßen eingesetzt werden. Hier sind einige hilfreiche Seiten dazu verlinkt.

a) Pop-Up Zebrastreifen

Ein Pop-Up Zebrastreifen ist eine Aktionsform, bei der kurzzeitig ein Stück Stoff auf der Straße ausgerollt wird, das mit einem Zebrastreifen bedruckt ist. Ein Beispiel findet Ihr im Aktionsbaukasten von FUSS e.V.

b) Bicibus

Ein Bicibus ist so etwas wie ein Bus auf Fahrrädern: Zu festgelegten Zeiten treffen sich Kinder und Familien entlang einer bestimmten Route, um gemeinsam zur Schule zu radeln.

c) Materialien für die Mobilitätsbildung an Schulen

Hier findet Ihr eine Linkliste mit verschiedenen Materialen zur Mobilitätsbildung für Schüler*innen.

d) Tempo 30: 

Siehe unser How-To-Tempo 30