Recht auf Radweg – Verfahrensstand

Wir wollen die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr zum Bau sicherer Radinfrastruktur verpflichten. Stellvertretend für unzählige gefährliche Straßen haben Betroffene deswegen für fünf Straßen einen Antrag auf Einrichtung eines geschützten Radwegs gestellt. Changing Cities unterstützt sie. 

Die aufwändigen Verfahren können wir nur mit Deiner finanziellen Unterstützung durchführen. Wir rechnen mit Anwalts- und Verfahrenskosten von mindestens 40.000 Euro – aber das ist es uns wert! Denn es handelt sich um ein strategisches Verfahren: Dieses Urteil wird bundesweit Gültigkeit haben. Es geht also weit über die fünf Berliner Straßen hinaus.

Alle sollen sicher zu Hause ankommen. Dafür brauchen wir sichere Radwege – insbesondere an den gefährlichen Hauptstraßen. Leider muss diese Selbstverständlichkeit erst eingeklagt werden.

Hier findest Du die Straßen, an denen wir die Senatsverwaltung zum Bau sicherer Radinfrastruktur verpflichten möchten. Du kannst für jede der fünf Straßen ablesen, wie weit wir mit unseren Klagen sind.

Treskowallee
  1. 1.2.2024
    Einreichung Antrag
  2. 10.7.2024
    Ablehnungsbescheid
  3. 12.8.2024
    Einreichung Widerspruch
  4. 11.7.2025
    Widerspruchsbescheid
  5. 15.7.2025
    Verpflichtungsklage
  6. 6.5.2026
    Klageerwiderung SenMVKU
  7. Ausstehend
    Mündliche Verhandlung
  8. Ausstehend
    Urteil
Schönhauser Allee
  1. 1.2.2024
    Einreichung Antrag
  2. 10.7.2024
    Ablehnungsbescheid
  3. 12.8.2024
    Einreichung Widerspruch
  4. 3.6.2025
    Widerspruchsbescheid
  5. 30.6.2025
    Verpflichtungsklage
  6. 6.5.2026
    Klageerwiderung SenMVKU
  7. Ausstehend
    Mündliche Verhandlung
  8. Ausstehend
    Urteil
Leipziger Straße
  1. 1.2.2024
    Einreichung Antrag
  2. 24.7.2024
    Erhebung Untätigkeitsklage
  3. 12.9.2024
    Klageerwiderung SenMVKU
  4. 9.3.2025
    Forderung einer Fristsetzung
  5. Ausstehend
    Verpflichtungsklage
  6. Ausstehend
    Mündliche Verhandlung
  7. Ausstehend
    Urteil
Kaiser-Friedrich-Straße
  1. 1.2.2024
    Einreichung Antrag
  2. 24.7.2024
    Erhebung Untätigkeitsklage
  3. 12.9.2024
    Klageerwiderung SenMVKU
  4. 9.3.2025
    Forderung einer Fristsetzung
  5. 4.8.2025
    Ablehnungsbescheid
  6. 30.9.2025
    Einreichung Widerspruch
  7. Ausstehend
    Verpflichtungsklage
  8. Ausstehend
    Mündliche Verhandlung
  9. Ausstehend
    Urteil
Hermannstraße
  1. 1.2.2024
    Einreichung Antrag
  2. 24.7.2024
    Erhebung Untätigkeitsklage
  3. 12.9.2024
    Klageerwiderung SenMVKU
  4. 9.3.2025
    Forderung einer Fristsetzung
  5. Ausstehend
    Verpflichtungsklage
  6. Ausstehend
    Mündliche Verhandlung
  7. Ausstehend
    Urteil

Was bedeuten die Schritte im Klageverfahren?

Einen geschützten Radweg auf dem juristischen Weg einzufordern, ist ein aufwändiges Unterfangen. Hier erklären wir Dir, welche einzelnen Schritte im Klageverfahren durchlaufen werden. Vereinfacht gesagt: Man kann nicht direkt vor Gericht gehen. Zuerst muss man bei der Senatsverwaltung für Verkehr einen Antrag auf Anordnung eines geschützten Radwegs stellen. Je nach Reaktion des Senats folgen dann die weiteren Schritte – gegebenenfalls bis hin zu einem gerichtlichen Urteil.

Einreichung Antrag
Betroffene reichen mit Unterstützung durch Changing Cities einen Antrag auf geschützte Radwege bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein.
Untätigkeitsklage
Wir verklagen den Senat, weil er nicht innerhalb einer „angemessenen Frist“ auf den Antrag reagiert hat. Das Gericht soll eine Frist für eine Reaktion setzen.
Ablehnungsbescheid
Der Senat lehnt den Antrag ab.
Einreichung Widerspruch
Wir widersprechen der Ablehnung des Senats.
Forderung einer Fristsetzung
Das Verfahren dauert lange und wir fordern das Verwaltungsgericht auf, der Senatsverwaltung eine Frist zu setzen. Sie soll hier innerhalb des zeitlichen Rahmens reagieren, den sie auch bei den Straßen Schönhauser Allee und Treskowallee eingehalten hat.
Widerspruchsbescheid
Der Senat lehnt auch den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ab.
Verpflichtungsklage
Die Betroffenen erheben Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid. Das Gericht soll nun beurteilen, ob die Senatsverwaltung den Antrag zu Recht abgelehnt hat. Die Frist für die formale Einreichung der Klage beträgt einen Monat. Die Begründung der Klage kann nachträglich eingereicht werden.
Klageerwiderung SenMVKU
Die Senatsverwaltung reagiert auf die Verpflichtungsklage.
Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung hat stattgefunden. 
Urteil
Das Gericht hat ein Urteil gesprochen.