Ohne Verletzte keine Verkehrsberuhigung
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Öffnung der Friedrichstraße nur für zu Fuß Gehende und Radfahrende nach Ablauf des Verkehrsversuchs für rechtswidrig erklärt. Solange niemand verletzt oder getötet wurde, muss der Kfz-Verkehr ungehindert fließen können und alles, was nicht Kfz-Verkehr ist, wird wieder an die Ränder gedrängt. Mit dem Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird der […]
