Verkehrswende? Nicht auf der Elsenbrücke

Die Elsenbrücke im Bezirk Treptow-Köpenick wurde für den motorisierten Verkehr teilweise gesperrt und erst seit gestern ist sie wieder in beide Richtungen befahrbar. Zu diesem Zweck wurde der Radweg kurzerhand als Fahrspur für Autos geopfert. Changing Cities kritisiert das Verfahren und weist darauf hin, dass Beschränkungen im Straßenraum laut Mobilitätsgesetz nicht zu Lasten des Rad-, Fuß- und Öffentlichen Verkehrs gehen sollen.

Am vergangenen Freitag musste die sechsspurige Elsenbrücke in der Fahrtrichtung Friedrichshain für den motorisierten Verkehr komplett gesperrt werden. (Bei einer Kontrolle wurde ein Riss im Brückenbauwerk festgestellt.) Der Busverkehr der BVG über die Brücke wurde unterbrochen. Seit dem gestrigen Dienstag ist die Brücke bis auf Weiteres für den motorisierten Verkehr wieder in beide Richtungen befahrbar. Hierzu wurden auf der stadteinwärtigen Richtung je zwei Fahrspuren für jede Richtung eingerichtet. Kommuniziert wurde hierzu, es werde „der vorhandene Seitenstreifen mitgenutzt“. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen Seitenstreifen, sondern um den benutzungspflichtigen Radweg. Für den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs wird also der Radweg kurzerhand als Fahrspur für Autos geopfert.

Der Radverkehr auf der Brücke wird stattdessen auf den Gehweg verbannt. Der Gehweg ist dazu an mehreren Einfahrten mit Pollern versehen, diese sind nur teilweise mit reflektierendem Material beklebt worden. Auch hier zeigt sich wieder: Poller, die den Radverkehr behindern oder gar gefährden, sind in Ordnung; Poller, die neben dem Radweg zum Schutz der Radfahrenden aufgestellt werden, sind hingegen „eine akute Gefährdung“, die von der Polizei sofort entfernt werden muss – wir erinnern uns an die Kolonnenstraße.

Ein Blick in das Mobilitätsgesetz zeigt, dass Beschränkungen im Straßenraum nicht zu Lasten des Umweltverbundes, also des Rad-, Fuß- und Öffentlichen Verkehrs, gehen sollen (Paragraph 39). Dies bedeutet, dass eine ungestörte Führung dieser drei Verkehrsarten prioritär sicherzustellen ist und zunächst der motorisierte Verkehr eingeschränkt wird.

„Die Verkehrssenatorin Günther und die ihr unterstellte Verkehrslenkung Berlin müssen unverzüglich mit dem Mobilitätsgesetz konforme Zustände auf der Elsenbrücke herstellen“, fordert Jens Blume von Changing Cities e.V. Hierzu gehört die ungestörte Nutzung des Fuß- bzw. Radweges. Weiterhin ist eine staufreie Nutzung der Brücke für die Busse der BVG einzurichten. Dieser Weg kann dann auch von Einsatzfahrzeugen genutzt werden. Nach Sicherstellung des Vorrangs für den Umweltverbund kann der übrige Platz dem motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt werden – nicht anders herum. „Es kann nicht sein, dass der Rad- und Fußverkehr unter den Brückenschäden leiden muss, die diese Schäden gar nicht verursacht haben!“, so Blume.

Ansprechpartner für die Presse im Team Changing Cities e.V./Volksentscheid Fahrrad:
Ragnhild Sørensen, ragnhild.soerensen@changing-cities.de, 0171 535 77 34

Weiterführende Links:
Pressemeldung des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 4.9.2018
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